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08. Januar 2026

Maskenpflicht am KSOW

Am KSOW gilt eine vorübergehende Maskenpflicht im Patientenkontakt.

Aufgrund einer erhöhten Anzahl von Ansteckungen, insbesondere mit dem Grippevirus, gilt am KSOW vorübergehend eine Maskenpflicht im Kontakt mit Patientinnen und Patienten – sowohl für Mitarbeitende als auch für Besuchende.

Die Maskenpflicht gilt auf allen Bettenstationen sowie bei ambulanten Kontakten am KSOW (Notfall, Radiologie, Physiotherapie, Sprechstunden).

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.